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Fragen und Antworten zu Corona und der Schulreinigung nach der kurzfristigen Schulschließung
Durch die großflächige und kurzfristige Schließung aller Schulen und Kitas tauchen bei den Reinigungskräften einige Fragen auf, die wir hier zusammengestellt haben und beantworten.
von Olaf Damerow
Mein Arbeitgeber hat mich nach Hause geschickt, wer bezahlt meinen Lohn?
Das geht so nicht, also Nein er muss Dir Arbeit anbieten und Dich wie im Arbeitsvertrag vereinbart bezahlen. Entscheidend ist: Der Arbeitgeber trägt das sog. Wirtschaftsrisiko in Form unrentabler Beschäftigung (§ 615 S. 3 BGB). Wenn also plötzlich Arbeitsaufträge wegfallen, weil – wie jetzt – Schulen geschlossen werden, ist es eine Sache des Arbeitgebers, diese Situation zu bewältigen. Er kann das Problem keinesfalls einfach auf Dich abwälzen, Dich etwa nach Hause schicken und keinen Lohn zahlen.Es ist ganz wichtig: Schickt er dich nach Hause, aus welchem Grund auch immer, schuldet er den Lohn. „Höhere Gewalt“ ist also kein wirksames Argument.
Der Arzt hat mich wegen des Corana Virus krankgeschrieben. Was nun?
Du bist ganz normal krankgeschrieben und bekommst als Arbeitnehmer/in Lohnfortzahlung. Du musst den Arbeitgeber unverzüglich benachrichtigen, z.B. per Telefon, und ihm die Krankmeldung wie üblich unverzüglich zusenden.
Ich arbeite auf 450 Euro Basis, bekomme ich dann die Lohnfortzahlung?
Ja, für 6 Wochen. Danach ist allerdings Schluß, weil in diesem Fall keine Krankenkasse zuständig ist.
Die Schule hat geschlossen und wir sollen trotzdem Arbeiten, geht das?
Ja, die Schule ist zwar geschlossen, völlig unabhängig davon gibt es die Pflicht zur Arbeitsleistung.
Ich habe Angst vor dem Virus, muss ich arbeiten oder darf ich Urlaub nehmen?
Es besteht weiterhin eine Arbeitspflicht, aber Du kannst selbstverständlich Urlaub nehmen (natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers).
Muss der Arbeitgeber mich vor dem Virus schützen?
Ja. Er muss geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen, z.B. angemessene Handschuhe und wirksame Desinfektionsmittel (also z.B. solche, deren Wirksamkeit in der Liste des Robert-Koch Instituts ausgewiesen ist).
Wie muss ich mich verhalten, wenn es keine wirksamen Schutzmaßnahmen (mehr) gibt, z.B. Desinfektionsmittel am Markt nicht mehr erhältlich sind?
Du musst Dich an Deinen Vorgesetzten / Objektleiterin wenden. Diese muss die Situation so regeln, dass Dir kein Gesundheitsschaden zugefügt wird. Bei detaillierteren Fragen wende Dich an unseren IGBAU Gewerkschaftssekretär Olaf Damerow, Rufnr. 0171 – 74 24 665.
Links zum Thema:
Corona: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld - Was Beschäftigte wissen müssen
Informationen der BAuA
Ich möchte eine Ansteckung mit dem Corona-Virus vermeiden