Minijober und Kurzarbeit – geht das?

Im Zuge der Corona-Krise führen viele Unternehmen jetzt Kurzarbeit ein. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit reduziert wird, weil der Betrieb einen erheblichen Arbeitsausfall hat. Die Kurzarbeit hat das Ziel Kündigungen zu vermeiden, damit die Beschäftigten nach der Krise immer noch im Unternehmen sind. Mit der geringeren Arbeitszeit ist auch ein niedrigerer Lohn verbunden.

Damit der Lohnverlust abgemildert wird, können die Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld, beanspruchen.

Wie verhält es sich aber mit Kurzarbeit bei Minijobern?

Minijobber zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Deswegen haben sie auch keine Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, sie bekommen kein Kurzarbeitergeld. Statt dessen besteht ein Anspruch auf Fortzahlung ihres üblichen Lohns.

Gerade im Reinigungsgewerbe führt das aktuell dazu das Arbeitgeber versuchen über Aufhebungsverträge die Minijobber los zu werden.

In einem aktuellen Fall der Reinigungsfirma Clean, welche in Bramsche die Schulen reinigt, wurden Reinigungskräfte vom Objektleiter genötigt so einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ohne ihn überhaupt vorher lesen zu können. Den Kolleginnen war zunächst nicht klar, was sie dort überhaupt unterschreiben sollten. Erst später wurden ihnen bewusst, dass sie betrogen worden sind.

Was muss ich als Minijobber jetzt machen?

Wer einen 450-Euro-Job hat, kann gemäß § 615 BGB weiterhin auf seinen Lohn bestehen. Es reicht aus, dass man seine Arbeitskraft, wie man so schön juristisch sagt, dem Arbeitgeber anbietet.

Hierfür haben wir ein Musterschreiben erstellt, was Mitglieder der IG BAU über unsere Mitgliederbüros anfordern können.

Mehr Infos gibt es bei der Minijobzentrale

Du arbeitest als Minijobber, z.B. in der Gebäudereinigung? Dann werde jetzt Mitglied in der IG BAU. Wir unterstützen auch in der Corona-Krise weiterhin durch Beratungen und Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Denn gerade in diesen unsicheren Zeiten, brauchen die Beschäftigten einen Partner, der ihnen Halt und Sicherheit bietet.

Online kannst Du hier Mitglied in der IG BAU werden: https://igbau.de/Mitglied-werden.html