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Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege
23.09.2020
Gebäudereinigung/ Dienstleistung/ Wohnungswirtschaft/ Gebäudeservice
Höhe der Bundesprämie für Gebäudereiniger*innen:
- 667,- Euro für Vollzeitbeschäftigt (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
- Die Bundesländer können die Prämie erhöhen.
- Anspruch erstmals im Juli 2020, wenn die dreimonatige Beschäftigungszeit (ab 1. März 2020) zum 1. Juni 2020 erfüllt ist, spätestens zum 31. Dezember 2020.
Ein Antrag des/der Arbeitnehmer*in ist nicht notwendig. Der Arbeitgeber meldet die Prämienberechtigten an die Pflegekassen, die die Kosten erstatten.
Falls die Corona-Prämie bis zum 31. Dezember 2020 nicht ausgezahlt werden sollte, muss sie geltend gemacht werden.