Gebr
23.09.2020
Gebäudereinigung/ Dienstleistung/ Wohnungswirtschaft/ Gebäudeservice

Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege

Für Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen gibt es erstmals ab Juli 2020 eine bundesweit einheitlich festgelegte gesetzliche ,,Corona-Prämie‘‘.

Die Prämie gilt auch für Beschäftigte, die in Altenpflegeeinrichtungen aufgrund eines Werkvertrages eingesetzt werden.

Aus dieser Regelung können auch Gebäudereiniger*innen den Anspruch geltend machen, die in Altenpflegeeinrichtungen eingesetzt werden – Voraussetzung ist, dass sie zu mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit „tagesstrukturierend“ tätig sind, d. h., sie arbeiten nah am Patienten.

Höhe der Bundesprämie für Gebäudereiniger*innen:

  • 667,- Euro für Vollzeitbeschäftigt (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
  • Die Bundesländer können die Prämie erhöhen.
  • Anspruch erstmals im Juli 2020, wenn die dreimonatige Beschäftigungszeit (ab 1. März 2020) zum 1. Juni 2020 erfüllt ist, spätestens zum 31. Dezember 2020.

Ein Antrag des/der Arbeitnehmer*in ist nicht notwendig. Der Arbeitgeber meldet die Prämienberechtigten an die Pflegekassen, die die Kosten erstatten.

 

Falls die Corona-Prämie bis zum 31. Dezember 2020 nicht ausgezahlt werden sollte, muss sie geltend gemacht werden.