RAHMENTARIFVERTRAG IM GEBÄUDEREINIGER-HANDWERK IST JETZT ALLGEMEINVERBINDLICH

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Endlich Allgemeinverbindlich

Gute Neuigkeiten für die Kolleg*innen im Gebäudereiniger-Handwerk, die nicht in Innungsbetrieben beschäftigt sind: Der neue Rahmentarifvertrag gilt jetzt auch für sie und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

Er beinhaltet unter anderem höhere Lohn-Zuschläge für die Arbeit in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen, den Anspruch auf Anpassung der vertraglichen Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte sowie mehr Urlaubstage ab 2021.

Die nächsten großen Themen, speziell für IG BAU-Mitglieder in Innungsunternehmen, werden die Tariflöhne und das Weihnachtsgeld sein. Verhandelt werden sie ab Sommer.