Reinigung in Corona-Zeiten – Antworten auf drei wichtige Fragen

Kette
Geschlossen was Jetzt?

Bekomme ich auch dann meinen Lohn, wenn mein Objekt geschlossen wurde?

Die Arbeitgeber tragen auch bei unerwarteten und von ihnen unverschuldeten Betriebsstörungen das Risiko und damit auch die Lohnkosten. Das heißt, ist die Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen worden, muss die Reinigungsfirma ihre Beschäftigten trotzdem weiter bezahlen. Fragen dazu beantworten Betriebsräte oder wir von der IG BAU. Wer vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde, wird auch für bis zu sechs Wochen weiterbezahlt. Die Firma kann sich das Geld aber vom Staat erstatten lassen. Wer also in Quarantäne geschickt wurde, sollte sich umgehend bei seinem Arbeitgeber melden, und kann sich bei Fragen an den Betriebsrat oder die IG BAU wenden.

Kann ich in Kurzarbeit gehen, wenn mein Objekt geschlossen wurde?

Auf jeden Fall besteht zunächst eine Arbeitspflicht der Kolleginnen und Kollegen, auch bei Schulschließungen oder wenn der Industriebetrieb dicht gemacht wurde. Beschäftigte müssen ihre Arbeitskraft anbieten und der Arbeitgeber ist zur Beschäftigung verpflichtet. Aber der Arbeitgeber kann Kurzarbeit beim Staat anmelden. Wer in Kurzarbeit geschickt wurde, der kann sich mit Fragen an den Betriebsrat oder die IG BAU wenden. In jedem Fall muss es nämlich eine Vereinbarung über die Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Beschäftigten geben. 450€-Kräfte können nicht in Kurzarbeit geschickt werden.

Warum gibt es keine Kinderbetreuung für Reinigungskräfte, obwohl derzeit die Schule ausfällt?

Medizinisches Personal, Polizisten oder Feuerwehrleute können oft eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen obwohl die KiTa zu ist. Das regeln Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Dass Reinigungskräfte, etwa in Krankenhäusern, nicht dazu zählen halten wir von der IG BAU für falsch, weil die Reinigung gerade jetzt besonders wichtig ist. Deshalb fordert die IG BAU eine Kinderbetreuung für Reinigungskräfte in sozialen und medizinischen Einrichtungen. Um diese Forderung durchzusetzen brauchen wir ein starkes Signal der Beschäftigten – jetzt Mitglied in der IG BAU werden! Hier gehts zum Beitritsformular

 Bei Fragen, hier sind die Kontaktadressen.