Der alte soll der neue sein, anpassung zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung
IG BAU fordert für Gebäudereiniger*innen Anhebung des Branchenmindestlohns ab Oktober um mindestens 1,73 Euro anzuheben / Derzeitiger Abstand zum gesetzlichen soll gewahrt werden
Der derzeitige Abstand des Branchenmindestlohnes im Gebäude-reiniger*innen-Handwerk soll auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro vom 1. Oktober 2022 an gelten. Diese Forderung hat die zuständige Bundes-tarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am heutigen Donnerstag, 5. Mai, in Frankfurt am Main aufgestellt. Derzeit liegt der gesetzliche Min-destlohn bei 9,82 Euro und der Branchenmindestlohn bei 11,55 Euro. Der Abstand beträgt also 1,73 Euro. Ab 1. Oktober würde der gesetzliche Mindestlohn den Branchenmindest-lohn überholen und auch im Gebäudereiniger*innen-Handwerk gelten. Mit der Forderung läge der Branchenmindestlohn dann bei 13,73 Euro. Der derzeitige Lohnabstand soll zwischen den Lohngruppen ebenfalls wiederhergestellt werden. Die Laufzeit soll 15 Monate betragen und wäre damit der restlichen Zeit des laufenden Tarifvertrages angeglichen. „Wir brauchen auch weiterhin einen Branchenmindestlohn mit einem spürbaren Abstand zum gesetzlichen, denn sonst wandern die Arbeitnehmer*innen aus der Branche ab. In anderen können sie für leichtere Jobs viel mehr verdienen“, sagt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux, die für die Gebäudereiniger*innen zuständig ist. „Gerade auch in diesen Krisenzeiten mit steigender Inflation ist es nicht mehr als recht und billig, wenn die Frauen und Männer mit den geringsten Einkommen mehr im Geldbeutel haben. Die Gebäudereiniger*innen sorgen für saubere Büros, Werkshallen, Kliniken, Schulen und dafür, dass sich andere sicher und wohl fühlen. Für diese wichtige, aber auch körperlich schwere Arbeit müssen sie mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.“