Für Menschen ohne eigenen Wohnsitz ist die Forderung „Bleibt Zuhause!“ blanker Hohn. Die Notlage hat sich für sie im Zuge der Corona-Pandemie noch verschärft. Das Risiko, die eigene Wohnung zu verlieren, ist durch die Krise gestiegen. Zusätzlich sind Unterstützungsangebote wie Notunterkünfte nur unter strengeren Auflagen zugänglich oder wurden teilweise eingestellt. In diesem Corona-Winter wird deutlich, dass das Menschenrecht auf eine eigene Wohnung unverzichtbar ist.

In ganz Deutschland steigt die Anzahl der Wohnungslosen stetig an. Obwohl diese Zahlen schwer zu erheben sind, gehen Expert*innen in der Stadt Bremen von einer Zahl von 500-600 Wohnungslosen aus. Dazu kommen noch Tausende, die in prekären Wohnverhältnissen leben, bei Verwandten untergekommen sind oder in Notunterkünften leben. Auch für diese Menschen ist das Recht auf eine eigene Wohnung nicht erfüllt. Die hohe Armutsquote von 25% im Land Bremen macht deutlich, dass hierzulande viele Menschen von Wohnungslosigkeit und prekären Wohnsituationen betroffen sein dürften, die offiziell nicht als wohnungslos gelten.

Der DGB Bremen-Elbe-Weser fordert die flächendeckende Umsetzung des „Housing First“-Prinzips. Es beruht darauf, das Menschenrecht auf eine eigene Wohnung nicht an Bedingungen zu knüpfen. Eine eigene Wohnung zu haben steht am Anfang und nicht am Ende der Unterstützungsleistungen. Wohnungssuchende müssen sich die „Wohnfähigkeit“ nicht erst erarbeiten und werden dabei unterstützt, ihre Wohnung auch langfristig halten zu können.

Das Konzept funktioniert jedoch nur, wenn genug günstiger Wohnraum für alle verfügbar ist. Der private Wohnungsmarkt versagt regelmäßig dabei, diesen bereitzustellen. Dennoch baut das Land Bremen stark auf private Anbieter. Das ist eine Fehleinschätzung, wie die Graphik zeigt. Der Bestand an Sozialwohnungen im Land Bremen ist seit dem Jahr 2007 um knapp 45% gesunken. Der Senat hat zuletzt ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Die geplanten Neubauten von Sozialwohnungen können den Trend aber nicht umkehren, sondern nur den Bestand auf ungefähr 8.000 Sozialwohnungen halten. Der Grund dafür ist, dass jedes Jahr eine große Zahl von Wohnungen aus der Bindung als Sozialwohnung herausfallen.

Der DGB fordert daher die Stärkung von nicht-gewinnorientierten Genossenschaften und kommunalen Wohnbaugesellschaften und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus. Das Land Bremen muss selber für die Sicherung des Menschenrechtes auf Wohnen zuständig sein und darf dessen Erfüllung nicht den Profitinteressen des freien Marktes überlassen. Zusätzlich braucht es kurzfristig Unterstützung für akute Notlagen in der Corona-Pandemie. Hotels und Jugendherbergen müssen menschenwürdige Notunterkünfte bereitstellen und Zwangs-räumungen müssen mindestens für die Dauer der Pandemie ausgesetzt werden.

wowi