Wer im Dachdecker-Handwerk arbeitet, sollte jetzt die Abrechnung des Arbeitgebers für Oktober ganz genau lesen. Denn ab 01.10.2021 gelten höhere Löhne und Gehälter in allen Entgeltgruppen, egal ob Helfer, Geselle oder Vorarbeiter.

Die Löhne der gewerblichen Dachdecker sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten steigen ab Oktober um 2,1%. Der Ecklohn des erfahrenen Dachdecker-Gesellen (Lohngruppe 4) liegt damit nun bei 19,52€. Junge Gesellen in den ersten zwölf Monaten nach Ende ihrer Ausbildung erhalten ab jetzt 17,57€ und zwischen dem 13. und 24. Monat nach der Ausbildung dann 18,54€, ehe sie von der Lohngruppe 3 in die Lohngruppe 4 übergehen.

Selbstverständlich haben nur Gewerkschaftsmitglieder auch einen Rechtsanspruch auf diese Tariflöhne, während der Mindestlohn im Dachdecker-Handwerk allgemeinverbindlich ist und für alle gilt, auch tarifungebundene Betriebe und Beschäftigte. Der Mindestlohn für gelernte gewerblich Beschäftigte liegt seit 2021 bei 14,10€.

Die Erhöhungen der Tarifentgelte konnten wir im vergangenen Jahr 2020 durch das Engagement von Dachdeckerinnen und Dachdeckern in ihrer Gewerkschaft erreichen. Vielen Dank an alle, die dafür gekämpft haben!

Bei Fragen stehen wir in der Region Weser-Ems unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung:

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