Wie hat sich deine Arbeit verändert?
- Wie hat sich Deine Arbeit im März verändert?
Mein letzter Termin außerhalb des Büros war am Freitag, der 13. März, die Zusammenkunft der Betriebsgruppe der Fa. Bohlen & Doyen Bau GmbH in Wiesmoor. Mit über 40 Teilnehmern! Zu diesem Zeitpunkt zwar schon unter der beginnenden Corona Krise , aber noch ohne Beschränkungen, die dann am darauf flogenden Montag in Kraft getreten sind. Der Wirt in Wiesmoor sagte uns noch, wir seien die letzte Veranstaltung für ihn und er würde hinter uns die Tür für längere Zeit zusperren müssen. Seit dem bin ich jetzt in der fünften Woche im Büro, davon 4 Wochen im home office.
- Mit welchen Fragen hattest Du in den letzten drei Wochen am häufigsten zu tun.
Natürlich mit Fragen zu hygienischen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zu Fragen rund um das Thema Kurzarbeit, also nicht nur über Dauer, Höhe und Berechnung von Kurzarbeitergeld, sondern auch die mit Kurzarbeit unmittelbar in Zusammenhang stehend Fragen wie „ was ist mit Resturlaub aus dem Vorjahr?“ , „ müssen Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut werden ?“ , „ gibt es eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld ?“
Die Beratung und Begleitung der Betriebsräte der von uns betreuten Unternehmen bei der Formulierung und Verhandlung von Pandemie –und Kurzarbeitsbetriebsvereinbarungen in dieser anspruchsvollen Zeit war sicherlich der Schwerpunkt der täglichen Arbeit.
3.Gibt es ein oder mehrere Erfolgserlebnisse, aus dieser Zeit?
Ja, die gibt es ! Vielen Betriebsräten war es möglich, durch ihre Initiative wichtige Grundstandards für den betrieblichen Gesundheitsschutz zu erzielen, um ihre Kolleginnen und Kollegen vor einer Ansteckung zu schützen. In den Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit wurden Beschäftigungssicherungen auch über den Zeitraum der Kurzarbeit hinaus erreicht und, was für die meisten Kollegen sehr wichtig ist, eine finanzielle Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes durch das Unternehmen durchgesetzt. Darüber hinaus gibt es betriebliche Regelungen zur Fahrtkostenerstattung, wenn Arbeitnehmer mit eigenen Fahrzeugen zu ihren Baustellen fahren, um dem Ansteckungsrisiko im Sammeltransport ausweichen zu können.
Einige wenige Arbeitgeber mussten wir auch auf ihre besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter hinweisen, da sie die gesundheitlichen Risiken – auch für den Fortbestand ihrer Geschäftstätigkeit - offensichtlich unterschätzt haben.
