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Tarifinformation Forstwirtschaft

Für Tarifbeschäftigte im Revierdienst in der Forstverwaltung der Länder gelten seit 1. Januar 2020 neue Tätigkeitsmerkmale….

Im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit den Ländern, haben sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)  geeinigt, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2020 im Teil II der Entgeltordnung zum TV-L der Abschnitt 7 „Beschäftigte in der Forstverwaltung“ aufgehoben wird.

Ab dem 1. Januar 2020 erfolgt bei Höhergruppierungen und Neueinstellungen grundsätzlich die Eingruppierung auf der Grundlage von Teil I „Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst“ der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A). Davon ausgenommen, erfolgt die Eingruppierung der Beschäftigten mit erfolgreichem Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigen „technische Ausbildung“ in Teil II Abschnitt 22 „Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen“ Unterabschnitt 1 Anlage A TV-L.