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Der Tarifabschluss für das Bauhauptgewerbe im Detail

Die Einigung der IG BAU mit den Arbeitgebern ist vielseitig: Neben höheren Einkommen und einer Wegezeitentschädigung kommen weitere Veränderungen. So werden gewerbliche Beschäftigte in Zukunft für alle Ausfallzeiten eine Mindesturlaubsvergütung erhalten und die Entgelte in Ost und West werden bis 2026 angeglichen.

Der Tarifabschluss der IG BAU umfasst Neuerungen in verschiedenen Tarifverträgen, die entweder bundesweit oder in den Tarifgebieten West, Ost oder Berlin gelten.  Alle Änderungen für das Tarifgebiet West betreffen damit auch die Kolleginnen und Kollegen in unserer Region Weser-Ems.

Und das hat sich geändert: 

Einkommen:

Im Tarifgebiet West (inkl. Niedersachsen und Bremen) steigen die Löhne und Gehälter

  • zum 1. November 2021: 2,0%
  • zum 1. April 2022: 2,2%
  • zum 1. April 2023: 2,0%

Einen Rechtsanspruch auf diese Lohn und Gehaltserhöhungen haben nur Mitglieder der IG BAU in tarifgebundenen Betrieben in der Region Weser-Ems.

Außerdem muss in tarifgebundenen Betrieben an alle Mitglieder der IG BAU spätestens mit der Abrechnung für Januar 2022 eine Corona-Prämie in Höhe von 500€ ausgezahlt werden. Mit der Mai - Abrechnung 2022 folgt eine Einmalzahlung von 400€ und mit der Mai - Abrechnung 2023 eine weitere in Höhe von 450€.

Die Ausbildungsvergütungen für das 1. Ausbildungsjahr im Tarifgebiet West steigen um je 15€ in 2021, 2022 und 2023 während alle anderen Ausbildungsjahrgänge Einmalzahlungen in Höhe von 110€ jährlich erhalten.

Wegezeitentschädigung:

In den bundesweit geltenden Tarifverträgen Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte (z.B. Maurer) und Rahmentarifvertrag für Angestellte (z.B. kaufmännische Angestellte) wird der Verpflegungszuschuss verändert. Ab 2023 richtet sich die Höhe des Verpflegungszuschusses bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt nach der Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Betrieb. Ab dem ersten Kilometer wird damit eine Wegezeitentschädigung für die auswertigen Beschäftigten fällig: 

  • bis 50 km: 6€
  • bis 75 km: 7€
  • mehr als 75km: 8€

Ab 2024 erhöht sich diese Entschädigung um jeweils 1€. In diese Wegezeitentschädigung fließt der bisherige Verpflegungszuschuss von 4,09€ ein. Die bis 2023 pauschalierte Wegezeitentschädigung von 0,5% des Stundenlohns bzw. Gehalts fällt ab 2023 weg. Dafür erhöhen sich Löhne und Gehälter 2023 um 2,0%.

Wichtig für Betriebsräte: Diese tariflichen Leistungen ab 2023 können auf betriebliche Leistungen, die eine Wegezeitentschädigung zum Inhalt haben, angerechnet werden. Solche betrieblichen Leistungen, z.B. geregelt in Betriebsvereinbarungen, können also auch über das Jahr 2023 bestehen bleiben oder zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt werden. So sieht es der neu gefasste BRTV/RTV vor. Wendet euch mit Fragen dazu gerne an unsere Mitgliederbüros. 

Bei Baustellen ohne tägliche Heimfahrt werden (begrenzt auf zwei Entschädigungen pro Woche) höhere Wegezeitentschädigungen fällig. Bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle von

  • mehr als 75km: 9€
  • mehr als 200km bis 300km: 18€
  • mehr als 300km bis 400km: 27€
  • mehr als 400km: 39€

für jede einzelne Strecke. Bei über 500km erfolgt eine Freistellung für einen Tag alle vier Wochen.

Der Verpflegungszuschuss bei auswärtiger Unterkunft ( 24,- € oder 28,- € arbeitstäglich) erhöht sich — mit Ausnahme bei Übernachtung in einer Baustellenunterkunft — um 4,00 € je Arbeitstag.

Der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte ist außerdem allgemeinverbindlich und gilt damit auch in nicht-tarifgebundenen Firmen.

Für die Kolleginnen und Kollegen von Bremen bis nach Lingen, von Osnabrück bis nach Emden ändert sich bis 2023 also einiges. Mit Fragen zu diesen Neuerungen könnt ihr euch gerne an unsere Mitgliederbüros wenden.

Bild von Jürgen Rübig auf Pixabay 

Bauarbeiter Gerüst