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Zum Jahresende: Was ist mit dem Weihnachtsgeld am Bau?

Zum Jahresende: Was ist mit dem Weihnachtsgeld am Bau?

Im Bauhauptgewerbe wird alljährlich um diese Zeit das 13. Monatseinkommen fällig, also das sogenannte Weihnachtsgeld. Was hat sich da geändert und wer hat welchen Anspruch?

Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe in Niedersachsen und Bremen gelten unterschiedliche Regelungen zum 13. Monatseinkommen, je nachdem ob der tarifgebundene Betrieb zum Arbeitgeberverband Bauindustrie (HDB) oder zum Arbeitgeberverband Bauhandwerk (ZDB) gehört.

In jedem Fall haben nur Mitglieder der IG BAU einen Rechtsanspruch auf das 13. Monatseinkommen, wenn sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. Gewerblichen Beschäftigten in Betrieben, die zum Arbeitgeberverband Bauindustrie gehören, steht für das Jahr 2021 ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 113-Gesamttarifstundenlöhnen (GTL) zu. Für gewerbliche Beschäftigte in Betrieben des Bauhandwerks in Niedersachsen und Bremen gilt ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 36 GTL, mindestens jedoch 390€.

Voraussetzung für das 13. Monatseinkommen ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis zum Stichtag 30. November 2021 mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht. Ist dies nicht der Fall so ergeben sich Teilansprüche von je einem Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat (bei mindestens drei Beschäftigungsmonaten).

Für Angestellte gelten andere Regelungen zum Weihnachtsgeld. Das Arbeitsverhältnis muss auch hier mindestens 12 Monate zum 30. November 2021 bestehen, sonst ergeben sich nur Teilansprüche. In Betrieben, die zum Arbeitgeberverband Bauindustrie gehören, steht den Angestellten für das Jahr 2021 dann ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 66% ihres Tarifgehalts zu. Für Angestellte in Betrieben des Bauhandwerks in Niedersachsen und Bremen gilt ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 21% ihres Tarifgehalts, mindestens jedoch 390€.

Auszubildende – gewerbliche und angestellte – erhalten im Jahr 2021 360€ bei Arbeitgebern der Bauindustrie bzw. 120€ bei Arbeitgebern des Bauhandwerks.

Du hast Fragen zu den unterschiedlichen Regelungen beim 13. Monatseinkommen oder zur Höhe deines Weihnachtsgeldes? Dann melde dich gerne in unseren Mitgliederbüros.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

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