Corona ein Minijob und die Kurzarbeit.

Dürfen Minijober in Kurzarbeit? Nein eindeutig NEIN!

Minijobber zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung und haben deshalb keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Sie bekommen ihren Lohn weiter.

Die Arbeitgeber finden das ziemlich doof und machen Aufhebungsverträge mit den Reinigungskräften. Im Aktuellen Fall geht es um die Firma Clean die Firma ist von der Stadt Bramsche beauftragt Schulen zu reinigen. Der Objektleiter kam zu den Beschäftigten und nötigte sie mit den Worten ihr müsst hier unterschreiben aber ohne zu lesen.

Was sie Unterschreiben sollen war Ihnen nicht klar. Denn Frauen ist erst danach bewusst geworden das sie auch Hier betrogen worden sind.

Minijobber können nicht in Kurzarbeit gehen, das ist die eine Sache.

Minijobber haben nach § 615 BGB den Anspruch auf Ihr Geld. Es reicht aus seine Arbeitskraft, wie man so schön sagt anzubieten.

Einfacher gesagt, ich will Arbeiten also Arbeitgeber Du schuldest mir Geld. So einfach ist das!

In den folgenden Links bekommt Ihr dazu mehr Infos

Das sagt die Mijobzentralle kein Kurzarbeitergeld für Minijobber

Hier noch mal eine Zusammenfassung Link

 

Wichtig erst Lesen! Dann Nachfragen bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt 

 

Reinigungskräfte werden wieder über den Tisch gezogen
Corona